Eltern melden ihre Kinder oder Jugendliche sich selbst zu einem Erstgespräch an.
Innerhalb von fünf Probetherapien (je 50 Minuten) lernen sich Therapeutin und Familie / Jugendliche kennen. Es soll das Problem erfasst und mit geeigneten Mittel diagnostiziert werden.
Die Integration aller Befunde ergibt u.U. eine Diagnose.
Dann kann entschieden werden, ob eine Behandlung stattfinden sollte und ob diese als Psychotherapie bei der Therapeutin oder in einer anderen Einrichtung (bspw. bei einer anderen Therapeutin, in der Klinik oder Tagesklinik) durchgeführt werden könnte.
Dies richtet sich vor allem nach der Art, der Dauer und Schwere einer Störung, aber auch danach, ob Therapeut und Patient „zusammen passen“, also ein vertrauensvolles Arbeitsbündnis miteinander eingehen können.

Nach dieser Eingangsphase werden sowohl die Diagnostik als auch die therapeutischen Ziele und das Vorgehen gemeinsam besprochen und ggf. eine Behandlung bei der Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) beantragt.

Die Therapie selbst kann als Kurzzeittherapie (bis zu 25 Stunden) oder Langzeittherapie (bis zu 45 Stunden) stattfinden.
Je nach Alter des Patienten können zusätzlich die Bezugspersonen einbezogen werden.

Die Behandlung kann als Einzel- oder Gruppentherapie bzw. aus einer Kombination aus beiden stattfinden.

Je nach Indikation besteht die Möglichkeit, progressive Muskelentspannung zu erlernen.

Für Kinder, Jugendliche und Eltern stellt sich sicher die Frage, was in einer Psychotherapie geschieht.

Nichts Geheimnisvolles!

Bei jedem Jugendlichen oder Kind wird genau geschaut, welche Stärken und Ressourcen er oder sie hat. Es wird überlegt, was verändert sein müsste, um eine Therapie als erfolgreich zu beenden. Anhand dieser Ziele wird ein Behandlungsplan erarbeitet, der dann Schritt für Schritt umgesetzt wird.
Je kleiner ein Kind ist, desto größer wird der Raum für spielerische oder kreative Methoden sein.

Bei Jugendlichen spielen bspw. Gedankenexperimente, Geschichten also eher Gespräche eine Rolle. Das richtet sich an den Bedürfnissen der Jugendlichen aus. Zum Teil werden die Eltern, Geschwister, aber auch die Lernumgebung einbezogen.

Eins sollte klar sein:
Psychotherapeuten unterliegen der Schweigepflicht – was Jugendliche im Vertrauen erzählen, bleibt vertraulich.